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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Chain Analysis L.L.C., 114.1 Fifth Avenue, New York City, NY 10011, USA. Stand: Januar 2025.

Paragraphen

  1. Geltungsbereich
  2. Leistungsbeschreibung
  3. Vertragsschluss
  4. Honorar & Vergütung
  5. Pflichten des Mandanten
  6. Pflichten von Chain Analysis
  7. Haftungsbeschränkung
  8. Kündigung
  9. Vertraulichkeit
  10. Schlussbestimmungen
Kein Erfolg · Kein Honorar: Chain Analysis erhebt keine Vorauszahlungen. Unser Honorar wird ausschließlich als Erfolgsprovision auf den tatsächlich zurückgewonnenen Betrag fällig. Wenn wir keinen Erfolg erzielen, entstehen Ihnen keine Kosten.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Chain Analysis L.L.C. (nachfolgend „Chain Analysis") und ihren Mandanten (nachfolgend „Mandant") über die Erbringung von Dienstleistungen zur Kapitalrückgewinnung.

Abweichende Bedingungen des Mandanten werden nicht anerkannt, es sei denn, Chain Analysis stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsbeschreibung

Chain Analysis erbringt folgende Dienstleistungen:

  1. Forensische Fallanalyse: Prüfung der Rückforderbarkeit verlorenen Kapitals auf Basis der vom Mandanten bereitgestellten Informationen und eigener forensischer Mittel.
  2. Geldfluss-Tracing: Rückverfolgung von Geldflüssen über Blockchain-Analysen, IBAN-Forensik, Behördenabfragen und Bankkommunikation.
  3. Koordination rechtlicher Maßnahmen: Einleitung und Koordination von Chargeback-Verfahren, Strafanzeigen, Zivilklagen und internationalen Rechtshilfeersuchen in Zusammenarbeit mit unserem Anwaltsnetzwerk.
  4. Rückabwicklung: Unterstützung bei der Rücküberweisung zurückgewonnener Beträge auf das Konto des Mandanten.

Chain Analysis ist kein Rechtsanwalt und erbringt keine Rechtsberatungsleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Rechtsberatung erfolgt durch kooperierende Anwaltskanzleien.

§ 3 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  1. Einreichung des Fallmeldeformulars durch den Mandanten (Angebot)
  2. Schriftliche Fallbestätigung und Beauftragung durch Chain Analysis (Annahme)

Die kostenlose Erstprüfung begründet noch keinen Vertrag. Erst nach ausdrücklicher schriftlicher Beauftragung beider Parteien kommt ein verbindliches Mandatsverhältnis zustande.

Der Mandant muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und geschäftsfähig sein.

§ 4 Honorar & Vergütung

Chain Analysis arbeitet ausschließlich auf Erfolgsbasis. Es werden keine Vorauszahlungen, Retainer-Gebühren oder monatliche Pauschalen erhoben.

Erfolgsprovision

Im Erfolgsfall erhält Chain Analysis eine Erfolgsprovision, die als Prozentsatz des tatsächlich zurückgewonnenen Nettobeitrags berechnet wird. Die genaue Höhe wird individuell im Mandatsvertrag festgelegt und richtet sich nach Komplexität, Betrugstyp und Höhe des Schadens.

Auslagen

Notwendige Auslagen (z.B. Gerichtsgebühren, notarielle Kosten, behördliche Gebühren in Drittländern) werden nach vorheriger Absprache und Zustimmung des Mandanten in Rechnung gestellt.

Fälligkeit

Das Honorar wird fällig, sobald zurückgewonnene Beträge auf dem Konto des Mandanten eingegangen sind. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

Kein Erfolg

Wenn Chain Analysis keine Rückgewinnung erzielt, entstehen dem Mandanten keinerlei Kosten — weder für die Erstprüfung noch für den Ermittlungsaufwand.

§ 5 Pflichten des Mandanten

Der Mandant verpflichtet sich:

Der Mandant versichert, dass die gemeldeten Verluste tatsächlich erlitten wurden und er der rechtmäßige Eigentümer der betroffenen Vermögenswerte ist.

§ 6 Pflichten von Chain Analysis

Chain Analysis verpflichtet sich:

§ 7 Haftungsbeschränkung

Chain Analysis haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.

Chain Analysis übernimmt keine Garantie für den Erfolg der Rückforderungsmaßnahmen. Der Erfolg hängt von Faktoren ab, die außerhalb unserer Kontrolle liegen (z.B. Kooperationsbereitschaft von Behörden, Verfügbarkeit von Vermögenswerten der Täter).

Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des dem Mandanten tatsächlich entstandenen direkten Schadens begrenzt.

§ 8 Kündigung

Beide Parteien können den Mandatsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich kündigen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mandant falsche Angaben gemacht hat oder seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt.

Im Falle der Kündigung durch den Mandanten nach erfolgreich eingeleiteten Verfahren kann Chain Analysis eine anteilige Vergütung für den geleisteten Aufwand geltend machen.

§ 9 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Mandatsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen geheimzuhalten und nur für die Zwecke des jeweiligen Mandats zu verwenden.

Diese Vertraulichkeitspflicht gilt über die Beendigung des Mandatsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von 5 Jahren.

Ausgenommen sind Informationen, die Chain Analysis zur Durchführung des Mandats an kooperierende Anwälte oder Behörden weitergeben muss — in diesem Fall immer nur im erforderlichen Mindestumfang und mit Wissen des Mandanten.

§ 10 Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht

Für Verträge mit Verbrauchern mit Wohnsitz in der EU gilt ergänzend das Recht des jeweiligen EU-Mitgliedsstaats, soweit dieses zwingend anwendbar ist und dem Verbraucher einen weitergehenden Schutz bietet. Im Übrigen gilt das Recht des Staates New York, USA.

Gerichtsstand

Für Streitigkeiten mit Verbrauchern in der EU gilt der jeweilige Wohnsitz des Verbrauchers als Gerichtsstand. Im Übrigen ist der Gerichtsstand New York City, New York, USA.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Änderungen

Chain Analysis behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Mandanten schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Mandant nicht innerhalb von 30 Tagen, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.

Stand: Januar 2025 · Chain Analysis L.L.C. · 114.1 Fifth Avenue, New York City, NY 10011, USA